Klassenvorschriften (Auszüge)
Die Klassenvorschriften - sie gelten auch für Nichtmitglieder -sind von der Internationalen Vereinigung / Kasse
zum Selbstkostenpreis von 13 Euro erhältlich.
Eigner-Mitglieder erhalten die Klassenvorschriften kostenlos.
| Auszug aus Kapitel 3 der Klassenvorschriften: | ||
| 3.1 | Der Hersteller ist freigestellt, jedoch ist
vor Baubeginn die Bauerlaubnis einzuholen. Anträge sind an die
KV zu richten. Die Bauerlaubnis wird nur an Erbauer erteilt, die angemessene
Herstellungsmöglichkeiten nachweisen und entsprechende Kenntnisse
und Erfahrungen besitzen. Der Hersteller muss den Kontrollpersonen des
Technischen Ausschusses bzw. benannten Personen der Technischen Kommission
und den Vermessern die geforderte Unterstützung gewähren und
den ungehinderten Zugang zu den Herstellungs- und Lagerräumen ermöglichen. Für die Kunststoffbauweise gelten ausserdem die Bedingungen, die in Anhang 1 festgelegt sind. |
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| Auszug aus Kapitel 4 der Klassenvorschriften: | ||
| 4.4 | Der Messbrief wird ungültig durch | |
| a) | Eignerwechsel: In diesem Fall muss der
Messbrief beim DSV eingereicht werden, zusammen mit einer Erklärung des Voreigners, dass
an der Yacht keine Veränderungen vorgenommen wurden, die gegen die Klassenbestimmungen verstossen. | |
| b) | Änderung an Rumpf, Rigg oder Segel: Hierzu ist eine Nachvermessung durch einen DSV-Vermesser notwendig. | |
| Auszug aus Kapitel 5 der Klassenvorschriften: | ||
| ... Um sicherzustellen, dass die Yachten den Klassenbestimmungen entsprechen, ist es notwendig, dass für jeden Neubau die Pläne zum Bau genehmigt werden, die baulichen Ausführungen überwacht werden und die Überprüfung der festgelegten Vermessungsmasse durch einen anerkannten Vermesser erfolgt. | ||
| 5.1 Klassifizierung |
Der Antrag auf Klassifizierung (in der Regel durch den Konstrukteur) muss schriftlich an den Technischen Ausschuss (TA) der KV gestellt werden. Folgende Zeichnungen, Berechnungen und Spezifikationen sind in dreifacher Ausfertigung einzureichen, wovon zwei Exemplare mit der Genehmigung des TA oder mit Bemerkungen zurückgesandt werden: ... | |
| Die Prüfung der Zeichnungen und Unterlagen hat durch eine anerkannte Klassifikationsgesellschaft für Wasserfahrzeuge (z. B. Germanischer Lloyd oder CE-Klassifikation) aufgrund der bestehenden Bestimmungen der Klassenvereinigung zu erfolgen. Erst nach positiver Prüfung der Pläne und Spezifikationen durch eine solche Gesellschaft und Freigabe durch den TA der Klassenvereinigung darf mit dem Bau begonnen werden. Die Baufreigabe erfolgt schriftlich durch den TA. | ||
| 5.2 Bauaufsicht |
Neubauten sind unter Bauaufsicht zu erstellen. Die Kontrolle erfolgt durch einen oder mehrere vom TA ernannten Prüfer nach Absprache und auf Kosten des Erbauers. Anhand der genehmigten Zeichnungen und Spezifikationen wird überprüft. Die Kontrolle soll sicherstellen, dass ... | |
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